Freitag, 28. März 2014

Kritik am Vorstoß der Bundesnetzagentur gegen Zwangsrouter

Der Free Software Foundation Europe und dem Chaos Computer Club geht der Entwurf der Bundesnetzagentur für eine "Transparenzverordnung" vor allem bei der Möglichkeit, alternative Router einzusetzen, nicht weit genug.

Die Bundesnetzagentur hat sich mit ihrer Initiative für mehr Durchsichtigkeit im Telekommunikationsmarkt Kritik eingehandelt. Prinzipiell seien die Ideen in dem im vorigen Monat präsentierten Verordnungsentwurf zwar begrüßenswert, halten die Free Software Foundation Europe (FSFE) und der Chaos Computer Club (CCC) in einer jetzt veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme (PDF-Datei) fest. Faktisch bleibe es damit aber beim "Routerzwang", den die große Koalition eigentlich abschaffen will.

Einige Provider schreiben derzeit ihren Kunden den Einsatz eines vom Provider vorgegebene Routers vor: sie geben keine Zugangsinformationen mehr heraus, mit denen Nutzer eigene Internetanschlussgeräte konfigurieren könnten. Die Regulierungsbehörde hatte dies Praxis zunächst abgesegnet, will nach vielfältigen Protesten auch aus der Politik jetzt aber dagegen vorgehen.

Laut dem Verordnungsentwurf müssten Provider Kunden die benötigten Zugangsdaten aber nur "auf Verlangen" herausgeben. Die widerspreche klar der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht von Schwarz-Rot, wonach die Informationen "unaufgefordert mitzuteilen" seien, monieren die FSFE und der CCC. Sie fordern stattdessen, dass für eine freie Wahl des Endgeräts auch "die verwendeten Standards, Protokolle" und einschlägigen Spezifikationen anzugeben seien. Sonst werde der Verbraucher vor unnötige Hürden gestellt, wenn er sein Auswahlrecht ausüben wolle. Die gesamten Angaben sollten auf dem geplanten "Produktdatenblatt" Kunden mitgegeben werden.

Die Vereine kritisieren weiter, dass die Definition des "Netzabschlusspunkts" trotz einer eigens dafür im November durchgeführten Anhörung noch immer nicht geklärt sei. In dieser Frage geht es etwa darum, an welcher Stelle die Verantwortung des Netzbetreibers für das System aufhört und bis wohin etwa Fernwartungsfunktionen durchgeführt werden dürfen.


Die Regulierungsbehörde will Anbieter zudem verpflichten, den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten hinzuweisen, seine Bandbreite zu messen, oder ihm dazu eigene Verfahren zur Verfügung zu stellen. Hier bemängeln die Hacker, dass die Mechanismen und Details der Messung dem Vorhaben zunächst nur der Netzagentur mitzuteilen seien, nicht aber den Kunden. Dies schränke die angestrebte Transparenz künstlich ein und mache die Verfahren nicht nachvollziehbar.

Industrieverbände haben zu dem Entwurf noch keine Stellung bezogen. Beim Bitkom ist eine entsprechende Position noch in der Abstimmung, der Providerverband eco möchte sich zu dem Thema nicht zu Wort melden.