Montag, 9. April 2018

E-Mobilität: Ruf nach 50-prozentiger Elektroquote erreicht verspätet den Bundestag

Mit mehrmonatiger Verspätung hat die Bundesregierung dem Parlament einen Bericht ihres Sachverständigenrats für Umweltfragen weitergeleitet, wonach bis 2030 die Hälfte der Neuwagenzulassungen elektrische Fahrzeuge sein sollten.

Nun können sich auch die Abgeordneten des Bundestags offiziell und in voller Länge mit den umfassenden Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) rund um den "Klimaschutz im Verkehrssektor" auseinandersetzen. Mit mehr als vier Monaten Verzögerung hat die Exekutive am Mittwoch den Parlamentariern eine Unterrichtung zukommen lassen, mit der sie das einschlägige Gutachten ihres Beirats verbreitet. Das siebenköpfige Professorengremium selbst hatte schon im November die Politik aufgerufen, endlich die "strategischen Weichen für die Verkehrswende" zu stellen.

Laut dem Bericht ist die direkte Elektrifizierung aufgrund ihres sehr hohen Wirkungsgrads besonders geeignet, die Klima- und Umweltauswirkungen des Verkehrs grundlegend zu verringern. Deutschland müsse rasch auf die Elektromobilität umstellen, da damit "vielfältige Vorteile" verknüpft seien. Der SRU schlägt für das Jahr 2025 eine verbindliche Quote für den Anteil rein elektrischer Fahrzeuge an den Neuwagenzulassungen in Höhe von mindestens 25 Prozent vor, die schon bis 2030 auf mindestens 50 Prozent hochgeschraubt werden sollte.

Eine "Strategie der Technologieneutralität im Straßenpersonenverkehr" halten die Experten für verfehlt. Stattdessen sollte vor allem "das Ende der Dieselprivilegierung eingeleitet werden". Die derzeitigen niedrigen Steuern für Dieselkraftstoff seien "weder ökologisch gerechtfertigt", noch berücksichtigten sie "die negativen gesundheitlichen Effekte der Emissionen". Auch "eine Förderung von Erdgasantrieben als 'Brückentechnologie' hält der SRU für nicht zielführend, da diese immer noch relativ hohe CO2-Emissionen besitzen und Investitionen in hocheffiziente elektrische Antriebe langfristig sinnvoller sind". Im Straßengüterfernverkehr seien Oberleitungs-Lkw "eine technisch umsetzbare Option". Studien zufolge könne dabei bereits durch die Elektrifizierung eines Drittels des deutschen Autobahnnetzes ein elektrischer Fahranteil von circa 60 Prozent erreicht werden.

Als Grund für ihr Drängen, die noch gar nicht erhobene Pkw-Maut zu einer streckenabhängigen Abgabe fortzuentwickeln, führt der Beirat auch die "zu erwartende Verbreitung autonomer Fahrzeuge" ins Feld. Mit dem Einbezug konkret zurückgelegter Kilometer könnten "unnötige Leerfahrten" vermieden, ein weiterer Anstieg der Beförderungsleistung verhindert und die "intermodale Nutzung" selbstfahrender Autos in Kombination mit dem öffentlichen Personennahverkehr finanziell gefördert werden.

Da ungefähr 85 Prozent aller Ladevorgänge im privaten Bereich stattfinden, wirbt der Umweltrat für "bindende Vorgaben für die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen bei Neubauten auf EU-Ebene". Die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen erschwerten Mietern und Gemeinschaftseigentümern den Einbau von Stromzapfpunkten für Elektrofahrzeuge an ihrem privaten Kfz-Stellplatz. Private Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, Ladeinfrastruktur auf ihren Firmenparkplätzen bereitzustellen.